Für Eltern

Kann ich mein Kind von der Schule beurlauben lassen?

Liebe Eltern,


da in Deutschland Schulpflicht besteht, können Sie Ihr Kind nicht einfach aus dem Unterricht
herausnehmen. Vielmehr müssen Sie für eine längere Befreiung vom Unterricht rechtzeitig
(möglichst zwei Wochen vorher) einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung stellen, der dann
geprüft und eventuell bewilligt wird.
Mit Ihrer Anfrage können Sie sich formlos mit einer Mail an Herrn Dr. Römersperger
schulleitung@04106422.schule.bwl.de wenden.


Informationen zu möglichen Gründen einer Befreiung finden Sie in der
Schulbesuchsverordnung unter §4 Beurlaubung

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?
quelle=jlink&query=SchulBesV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlrSchulBesVBWpP

Öffnungszeiten des Schulsekretariats

Montag und Mittwoch von 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 7:30 bis 12 Uhr