Für Eltern

Was ist der Elternbeirat und welche Aufgaben hat er?

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Er versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Schule und ist deshalb für alle Eltern Ansprechpartner, wenn es um Problemlösungen im Klassenzusammenhang, um die Klärung rechtlicher Fragen oder um Anhörungen in Disziplinarverfahren geht.
Gesetzliche Grundlage: Elternbeirat (§ 57 SchG) Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule. Spätestens neun Wochen nach Beginn des Schuljahres muss sich der Elternbeirat, das sind die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter, konstituiert und aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt haben.

Öffnungszeiten des Schulsekretariats

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