Das Fach Religion stellt sich vor
Das Fach Religion stellt sich vor
Wissen Sie, welches Schulfach als Einziges im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als ordentliches Lehrfach festgeschrieben ist? Deutsch, Mathematik, Physik? Na?
Dürfen wir vorstellen: Keines der genannten, und auch keines der 'üblichen Verdächtigen', sondern es ist (Trommelwirbel!) das Fach Religion! (Vgl. GG Art 7 Abs. 3, ferner Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg.)
Aber nein, damals, als das Grundgesetz geschrieben wurde, war keine Pfarrerstochter Bundeskanzlerin und kein Pfarrer Bundespräsident, und an einem (zu) großen Einfluss der Kirchen lag es auch nicht.
Hinter der Einrichtung von Religionsunterricht als ordentlichem Lehrfach an öffentlichen Schulen steht - damals wie heute - die Erfahrung und die Überzeugung, dass Menschen,
- die gelernt haben, sich und die Welt nach dem Woher und Wohin zu befragen,
- und sich über Lebenssinn und Orientierung auszutauschen,
- die Wissen über Ursprünge und Grundinhalte des christlichen Glaubens erlangt,
- die sich theologische Sprach- , Denk- und Ausdrucksfähigkeit angeeignet und
- die verschiedene Ansichten zu grundlegenden Lebensfragen kennengelernt haben,
weitaus resistenter sind gegen Ideologien und Fundamentalismen als Menschen, denen dies vorenthalten wurde.
Genau dieses leistet der christliche Religionsunterricht am Klettgau- Gymnasium - und noch vieles darüber hinaus:
Er ist offen für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Überzeugungen.
Er befähigt, am 'Streit um die Wirklichkeit' teilzunehmen, indem er Schülerinnen und Schüler anleitet, eigene Positionen zu entwickeln und zu vertreten und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag für das Leben in einer pluralen Gesellschaft.
Er öffnet die Augen für die christliche Prägung unserer Kultur in Musik, Literatur, Kunst, Architektur, in gesellschaftlichen, politischen und juristischen Grundsätzen – deren Bedeutung sich ohne Kenntnis christlicher ‚Basics‘ oft nicht erschließt.
Er ermöglicht Begegnungen und fördert die Bereitschaft, andere Auffassungen zu tolerieren, von anderen zu lernen, aber auch die Grenzen des Tolerierbaren, wie z.B. Diskriminierung und Ausgrenzung, klar zu benennen.
Er leitet damit Schülerinnen und Schüler an, für eine offene Gesellschaft einzutreten. Der Religionsunterricht fördert die Haltung von Offenheit und Toleranz und begreift diese als ein wesentliches kulturelles Erbe der frohen Botschaft von Jesus Christus. Er steht damit klar auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und wird als solcher auch gemeinsam von Staat und Kirchen verantwortet. Das bedeutet, er ist auch konfessionell geprägt. Am Klettgau-Gymnasium gibt es bislang evangelischen und römisch-katholischen Religionsunterricht - wobei die Lehrkräfte in engem Austausch stehen und in einer Fachschaft organisiert sind.
Warum gibt es keinen 'Unterricht für alle'? Schlicht deshalb, da jede Beschäftigung mit weltanschaulichen und religiösen Fragen, mit Fragen des Miteinanders, mit den hinter Handeln und Verhalten liegenden Werten, notwendig perspektivisch ist. D.h., jede solche Beschäftigung tut dies von einem bestimmten Standpunkt aus. Diesen zu benennen - aber auch zur Diskussion zu stellen - ist ehrlich, Neutralität eine Fiktion.
Schülerinnen und Schüler, die einer der beiden Kirchen angehören, nehmen - wie rechtlich vorgesehen ist - am Religionsunterricht teil und können nur aus Glaubens- und Gewissensgründen abgemeldet werden. In diesem Fall nehmen sie dann am Unterricht des Ersatzfaches Ethik teil. Schülerinnen und Schüler anderer Konfession/Religion dürfen den Religionsunterricht freiwillig besuchen, sie nehmen andernfalls ebenfalls am Ethikunterricht teil. Die Lehrkräfte des Religionsunterrichtes stehen in engem und gutem Kontakt mit denen des Ethikunterrichtes. Unterrichtsinhalte werden z.T. gemeinsam überlegt, Exkursionen gemeinsam geplant, das Sozialpraktikum in Klasse 9 wird von beiden Fachschaften gemeinsam verantwortet.
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